Überstunden berechnen mit unserem Arbeitszeitrechner

So kann man Überstunden berechnen

Das Überstunden berechnen fällt den meisten Arbeitnehmern relativ schwer. Wie hoch ist mein Stundenlohn bei Überstunden? Wie viele Überstunden habe ich tatsächlich geleistet? Mit welcher Formel rechne ich den Gesamtbetrag richtig aus? Um all diese Fragen müssen Sie sich keine Gedanken mehr machen.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen zwei umfassende Rechner zur Verfügung. Der erste ermöglicht es Ihnen, die Anzahl Ihrer Überstunden zu berechnen. Im Anschluss daran zeigen wir Ihnen automatisch, wie viel diese Überstunden wert sind, falls Sie sich dafür entscheiden, diese auszahlen zu lassen.

Alternativ können Sie auch direkt zum Berechnen springen, wenn Sie bereits wissen wie viele Überstunden Sie geleistet haben. Klicken Sie dazu hier.

1. Hier können Sie Ihre Überstunden berechnen
2. Hier können Sie den Euro-Betrag Ihrer Überstunden berechnen
3. Überstunden immer ordnungsgemäß Dokumentieren
4. Sollte man Überstunden lieber abfeiern oder auszahlen?

Hier können Sie Ihre Überstunden berechnen

Mithilfe dieses übersichtlichen Formulars können Sie ganz einfach Ihre Überstunden des aktuellen Monats ausrechnen. Füllen Sie einfach die einzelnen Felder aus und der Rechner zeigt Ihnen automatisch das Ergebnis an:

 

überstunden berechnen

 

Hier können Sie den Euro-Betrag Ihrer Überstunden berechnen

Das Prinzip ist das Gleiche, wie vorher auch. Füllen Sie die Felder aus und Sie bekommen umgehend den Gesamtbetrag, den Sie erhalten, wenn Sie sich Ihre Überstunden auszahlen lassen:

 

Bitte beachten Sie, dass Sie auf Überstunden eventuell noch Aufschläge bekommen. Dies steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Die errechneten Beträge sind Bruttobeträge. Das bedeutet, dass zusätzlich Steuern von den errechneten Beträgen abgezogen werden.

Überstunden immer ordnungsgemäß Dokumentieren

Überstunden sind, kurz gesagt, Mehrarbeit. Die genaue Anzahl der Überstunden ist nirgends festgelegt oder erfasst, sondern richtet sich nach dem individuellen Arbeitnehmer. Wie Sie vielleicht schon erkannt haben, könnte niemand beweisen, ob Sie die angegebene Anzahl der Überstunden tatsächlich geleistet haben.

Insofern sollte man die Arbeitszeiten immer ordnungsgemäß erfassen. Dies schafft vor allem Transparenz zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Beide Parteien sind sich dann im Klaren, wie viele Überstunden geleistet wurden. Mithilfe einer modernen Zeiterfassung kann man seine Arbeitszeit minutengenau erfassen und somit auch die geleisteten Überstunden. Das Überstunden berechnen fällt somit weg und wird vom System automatisch erledigt. Zeit und Stress lösen sich somit in Luft auf.

Sollte man Überstunden lieber abfeiern oder auszahlen?

Dies ist eine Frage, die sehr häufig gestellt wird, da Mehrarbeit in Deutschland sehr häufig vorkommt. Die Kenntnisse über Rechte, Pflichten und Berechnung halten sich jedoch in Grenzen.

Wie Sie vielleicht schon festgestellt haben, ist der Überstundenlohn zunächst niedriger als der normale Stundenlohn. Dies hängt aber natürlich auch von den Aufschlägen ab, die Sie auf Ihren Überstundenlohn bekommen. Somit kann man nicht pauschal sagen, ob das Abfeiern besser ist oder die Auszahlung der Überstunden.

Grundsätzlich steigt jedoch durch ein Mehrverdienst in Form von ausbezahlten Überstunden auch die Steuerlast. Je mehr man arbeitet, desto mehr Steuern zahlt man auch. Deshalb raten wir persönlich zum Freizeitausgleich, falls sich dies mit dem Arbeitgeber vereinen lässt. Dadurch erholen Sie sich von der Arbeit und verbringen Zeit mit Ihren Liebsten.

 


Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechts- und Steuerbeiträge – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerbera­ter.

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