Der Midijob – eine Alternative zum Minijob

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Kennen Sie eigentlich den Midijob? Den großen Bruder des berühmten Minijobs?
Seit der Erhöhung des Mindestlohns zum Jahresbeginn verbreitet sich der Begriff immer schneller. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Minijobber nun weniger arbeiten müssen bzw. nicht mehr arbeiten dürfen, um auf ihren Maximalverdienst von 450€ im Monat zu kommen. Diese Änderung stellt für viele Arbeitgeber ein großes Problem dar. Das Aufgabenspektrum eines geringfügig Beschäftigten hat sich mit dem Jahreswechsel schließlich nicht verändert.
Der Midijob kann dieses Problem lösen.
Deshalb stellen wir von Crewmeister den „Midijob“ einmal vor und fassen das Wichtigste zusammen.

Was ist ein Midijob?

Ursprünglich wurde die sogenannte „Beschäftigung in der Gleitzone“ eingeführt, um den Übergang von einem Minijob hin zu einer Teilzeit- oder Vollzeitanstellung zu erleichtern. Dabei fügt sich der Midijob – was den finanziellen Rahmen angeht – nahtlos an den Minijob an. Ein Angestellter verdient somit mindestens 450,01€, wobei die Obergrenze bei 850€ liegt. Hierbei müssen jedoch auch sämtliche Bonuszahlungen (Weihnachtsgeld, Boni, etc.) einbezogen werden. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise 800€ pro Monat verdient und zusätzlich 300€ Weihnachtsgeld bekommt sieht die Rechnung folgendermaßen aus: ((800€ * 12)+300)/12= 825€ pro Monat. Der Angestellte läge somit trotz der einmaligen Überschreitung im Dezember in der Gleitzone.

Steuererleichterung für den Arbeitgeber

Anders als beim Minijob trägt nicht nur der Firmeneigentümer die Lohnnebenkosten sondern auch der Arbeitnehmer. In den meisten Fällen ist ein Angestellter somit etwas günstiger als in einer Anstellung auf geringfügiger Basis. Das kann man mithilfe der zu zahlenden Lohnsteueranteilen leicht feststellen:

Steuerlast für den Arbeitgeber bei Minijobbern:

  • Rentenversicherung 15%
  • Krankenversicherung 13%
  • Steuerpauschale 2%
  • Umlage 1,29%
  • Unfallversicherung 1,30%

Steuerlast für den Arbeitgeber bei Midijobbern:

  • Rentenversicherung 9,35%
  • Krankenversicherung 7,3%
  • Pflegeversicherung 1,275%
  • Arbeitslosenversicherung 1,5%

Wer eifrig mitgerechnet hat kommt bei einer Beschäftigung von Minijobbern auf ca. 33% gegenüber 21% bei Midijobbern als Angestellte.
Die Einsparung von Abgaben ist aber nicht der einzige Vorteil für Sie als Chef. Wie oben erwähnt arbeiten Minijobber seit der Erhöhung des Mindeslohns auf 8,84€ weniger als zuvor, genauer gesagt 3 Stunden weniger im Monat. Durch die „Beförderung“ zum Midijobber geht man dem Problem elegant aus dem Weg und der Mitarbeiter darf zudem mehr Geld verdienen. Außerdem bestehen keinerlei Unterschiede in Arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie zum Beispiel dem Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bezahltem Urlaub für mindestens 4 Wochen im Jahr.

Erhöhter Rechenaufwand

Einen speziellen Nachteil hat die Einstellung eines Midijobbers nicht. Einzig die relativ umständliche Berechnung des letztendlichen Gehalts sorgt für einen Mehraufwand. Hierfür verantwortlich ist die sogenannte Gleitzonenformel.
Diese beinhaltet die Variable F, den Gleitzonenfaktor. Dieser ändert sich jährlich und liegt für das Jahr 2017 bei 0,7509. Neben der regulären Formel gibt es glücklicherweise auch eine vereinfachte Formel die folgendermaßen aussieht: 1,2802375 x Arbeitsentgelt – 238,201875.
Bei einem beispielhaften Verdienst von 700€ läge das beitragspflichtige reduzierte Entgelt bei 657,96€. Mit diesem Betrag werden die einzelnen Lohnsteueranteile, wie zum Beispiel der Rentenversicherungsbeitrag berechnet. Der Arbeitgeberanteil wird hierbei vom regulärem Bruttogehalt (700€) abgezogen. Als Differenz bekommt man dann den Arbeitnehmeranteil heraus.

Fazit

Trotz der umständlichen Gehaltsermittlung kann es sich lohnen, Mitarbeiter als Midijobber einzustellen beziehungsweise Minijobber zu „befördern“. Vor allem wenn der Angestellte die gleiche Arbeitszeit wie vor der Mindestlohnerhöhung oder sogar mehr leisten möchte macht ein solches Anstellungsverhältnis Sinn. Ob das Einstellen eines Midijobbers aus Ihrer Sicht als Arbeitgeber klug ist können Sie ganz einfach nachprüfen. Im Internet gibt es zahlreiche Webseiten, auf denen man die Abgaben aus einer Gleitzonen-Anstellung und aus einer Anstellung als geringfügig Beschäftigter analysieren kann.
An der Dokumentationspflicht für den Mindestlohn ändert sich auch bei der Anstellung eines Midijobbers nichts. Seine Arbeitszeiten muss man als Arbeitgeber genauso zeitnah und rechtskonform erfassen, wie bei einem Minijobber. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen.

Rechtliche Grundlagen

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